Hundeführerschein
Bei mir kann der Sachkundenachweis nach § 3 Abs.1 u. 2 niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden erworben werden. Dieser besteht aus einer theoretischen Prüfung, die bereits vor Anschaffung des Hundes abgelegt werden soll (laut Gesetz) und einer praktischen Prüfung, die innerhalb von 12 Monaten nach Anschaffung des Hundes abgelegt werden soll.
Für weitere Informationen wie Prüfungstermine etc. nehmen Sie bitte mit mir Kontakt auf.